In der Schweiz gibt es klare Bundesvorgaben, die regeln, welche Becher geeicht werden müssen und welche nicht. Die Eichung ist ein Verfahren, bei dem überprüft wird, ob ein Behälter die angegebene Füllmenge korrekt abgibt. Das Ziel ist es, einheitliche und faire Masse zu gewährleisten, sodass Verbraucher sicher sein können, dass sie für ihr Geld die richtige Menge erhalten.

Für bestimmte Getränke, wie beispielsweise Wein, schreibt der Bund eine Eichung vor. Dies ist besonders wichtig, da Wein in standardisierten Mengen verkauft wird und die Menge des Getränks eine direkte Rolle im Preis spielt. 

Anders verhält es sich bei Heissgetränken oder Getränken die mit Wasser oder Eis gestreckt werden, wie z.B. Longdrinks oder Glühwein. Diese Getränke werden oft individuell zubereitet, ihre Zubereitung ist von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Mischverhältnis oder der Temperatur abhängig. Die Menge variiert je nach Zubereitung, sodass eine exakte Eichung hier nicht praktikabel wäre. Daher macht eine Eichung in diesen Fällen wenig Sinn und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Ob ein Becher geeicht ist oder nicht, beeinflusst die Genauigkeit der Füllmenge. Geeichte Becher garantieren eine präzise Menge, während nicht geeichte Becher in der Regel dennoch der angegebenen Füllmenge entsprechen. Der Unterschied liegt darin, dass zum Beispiel bei Longdrinks der Alkoholanteil in einem 3 dl Becher von der Mischung von Zutaten wie Alkohol, Wasser und Eis abhängt, aber der Becher fasst die angegebene Menge. Es gibt also keinen Grund zur Sorge, auch wenn ein Becher nicht geeicht ist, die Menge wird korrekt und zuverlässig abgemessen.