Neue Regeln für Mehrweggeschirr im Kanton Bern: Was bedeutet die Lockerung für Veranstalter?
Im Kanton Bern wurden die Vorschriften rund um die Verwendung von Mehrweggeschirr bei Veranstaltungen angepasst. Der Grosse Rat hat am Donnerstag beschlossen, dass die Mehrweggeschirr-Pflicht künftig erst ab einer Veranstaltungsgrösse von 2000 Personen gilt. Bisher war diese Grenze auf 1000 Personen festgelegt.
Hintergrund: Warum die Änderung?
Der Vorstoss kam von den bürgerlichen Parteien SVP, Mitte, FDP und EDU. Sie begründeten die Anpassung mit dem Ziel, Vereine zu entlasten. Diese seien häufig für die Organisation von Festen verantwortlich und würden durch die bisherigen Regelungen stark belastet – sei es durch organisatorische Herausforderungen oder hohe Kosten.
Mitmotionär André Roggli (Mitte) betonte: „Es geht darum, die Vereine zu stärken.“ Madeleine Amstutz (parteilos) ergänzte, dass man Vereine nicht mit „unnötigen Vorgaben“ belasten sollte.
Künftig können bei Veranstaltungen mit weniger als 2000 Personen die lokalen Behörden bestimmen, welche Art von Einweggeschirr verwendet werden darf. Dies könnte in der Praxis bedeuten, dass die Wahl des Einweggeschirrs stärker auf Umweltfreundlichkeit fokussiert wird, selbst wenn es nicht zwingend Mehrweg sein muss.
Was bedeuten die neuen Regeln für Mehrweggeschirr im Kanton Bern für die Praxis?
Die neuen Regeln für Mehrweggeschirr im Kanton Bern schaffen für Veranstalter mit kleineren Besucherzahlen mehr Flexibilität. Gleichzeitig rücken damit wieder Alternativen ins Zentrum, die zwar Einweg sind, aber möglicherweise umweltfreundlichere Materialien verwenden.
Für Besucher und Konsumenten bedeutet dies, dass sie auf kleineren Anlässen vermehrt Einweggeschirr antreffen könnten. Wichtig bleibt, dass sowohl Veranstalter als auch Konsumenten darauf achten, möglichst nachhaltige Lösungen zu wählen.
Die Debatte zeigt einmal mehr, wie wichtig ein ausgewogener Umgang mit den Themen Umwelt und Praxisnähe ist. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die neuen Regelungen auf die Veranstaltungslandschaft im Kanton Bern auswirken werden.